Wer seinem Zahnarzt vertraut, sollte sich nicht scheuen, diesem immer zuerst einen Besuch abzustatten und sich beraten zu lassen. Dieser wird nach eingehender Untersuchung entscheiden, ob die Überweisung an einen Kieferchirurgen sinnvoll ist.
Die Praxisgebühr fällt bei einer Überweisung vom Zahnarzt beim Kieferchirurgen übrigens nicht noch einmal an, falls die Entfernung der Weisheitszähne im gleichen Vierteljahr stattfindet.


