Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen eine Narkose nur in Ausnahmefällen. Hierfür müssen gewisse körperliche (z.B. falls die Betäubung beim Patienten nicht wirkt oder nicht vertragen wird) oder psychische Gründe (z.B. von einem Arzt/Psychotherapeuten festgestellte Angststörung) vorliegen.
Private Krankenversicherungen erstatten abhängig vom abgeschlossenen Tarif und haben allgemein mehr Spielraum bei ihren Entscheidungen. Am besten frühzeitig mit dem Arzt und ggf. der Krankenkasse darüber sprechen.